Was ist eine ordnungsgemäße Gefährdungsanalyse?
Der Begriff “Gefährdungsanalyse” ist im Lebensmittelbereich unter “HACCP” seit langem bekannt. Darunter versteht man die Überwachung kritischer Kontrollpunkte mit Analyse der daraus möglichen Gefährdungen.
Für den Bereich Trinkwasser hat der Gesetzgeber in der Trinkwasserverordnung(TrinkwV) den Begriff wie folgt definiert:
Gefährdungsanalyse ist die systematische Ermittlung von Gefährdungen der menschlichen Gesundheit sowie von Erkenntnissen oder Situationen, die zum Auftreten einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch eine Wasserversorgungsanlage führen können, unter Berücksichtigung
- der Beschreibung der Wasserversorgungsanlage,
- von Beobachtungen bei der Ortsbesichtigung,
- von festgestellten Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik,
- von sonstigen Erkenntnissen über die Wasserbeschaffenheit, die Wasserversorgungsanlage
und deren Nutzung sowie
- von Laborbefunden und deren örtlicher Zuordnung.
Eine “Gefährdungsanalyse” ist schriftlich in Gutachtenform von speziell qualifizierten Sachverständigen zu erstellen. Diese Sachverständigen müssen regelmäßig an Fort- bzw. Weiterbildungen teilnehmen (die Berliner Handwerkskammer fordert in ihrer Sachverständigenordnung min. 2 Tage/Jahr) und ihre speziellen Qualifikationen nachweisen können.
|